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   LSG Bayern, 19.01.2011 - L 1 R 406/10   

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https://dejure.org/2011,26083
LSG Bayern, 19.01.2011 - L 1 R 406/10 (https://dejure.org/2011,26083)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.01.2011 - L 1 R 406/10 (https://dejure.org/2011,26083)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - L 1 R 406/10 (https://dejure.org/2011,26083)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Die Auswirkungen von Beitragserstattungen, die vor dem 1. Januar 1992 durchgeführt wurden, richtet sich nicht nach § 210 SGB VI, sondern im Bereich der Rentenversicherung der Arbeiter nach § 1303 RVO.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R

    Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2011 - L 1 R 406/10
    Dieser kommt dann zur Anwendung, wenn ein feststehender Lebenssachverhalt typischerweise bestimmte Folgen auslöst, ohne dass eine atypische Situation nachzuweisen ist, die die Grundlagen für den Anscheinsbeweis zu erschüttern vermag (vgl. BSG, Urteil vom 4. Februar 1998, Az. 9 VG 5/96 R = BSGE 81, 288; BayLSG, a.a.O.).
  • LSG Bayern, 12.01.2010 - L 20 R 19/09

    Altersrente nach Beitragserstattung - Auflösung des Versicherungsverhältnisses -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.01.2011 - L 1 R 406/10
    Zwar trägt die Beklagte die objektive Beweislast für die Durchführung einer Beitragserstattung und die Erfüllung der Beitragserstattungsforderung, d.h. die Auszahlung der Erstattungssumme, da die durchgeführte Beitragserstattung zum Erlöschen der Ansprüche des Klägers führt und somit eine für die Beklagte positive Tatsache darstellt (BayLSG, Urteil vom 12. Januar 2010, Az. L 20 R 19/09, in juris).
  • SG Dortmund, 30.03.2016 - S 6 KN 273/13
    Das erkennende Gericht erachtet es daher bei Fällen der vorliegenden Art als hinreichend, wenn die einzelnen Schritte eines Beitragserstattungsverfahrens, also die Stellung eines Erstattungsantrages und der Erlass eines Erstattungsbescheides in dem maschinellen Versicherungskonto -wie hierschlüssig und nachvollziehbar dokumentiert sind (vgl. so auch: Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 17.07.2013, Az.: L 13 R 275/12, vom 19.01.2011, Az.: L 1 R 406/10 und vom 18.11.2009, Az.: L 13 R 559/08, jeweils in: juris; insoweit anderer Ansicht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 19.08.2014, Az.: L 18 KN 45/11, vom 29.04.2014, Az.: L 18 KN 21/11, vom 24.04.2012, Az.: L 18 KN 82/10, ebenfalls in: juris).
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